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Aktenzeichen 2607/86
Datum 14.12.1886
Leitsatz Wird durch einen ohne Einspruch gebliebenen forstrichterlichen Strafbefehl die öffentliche Klage verbraucht, wenn der Antrag auf Erlaß der Strafverfügung die Qualifikation der Handlung als Diebstahl erkennen ließ?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC210112
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