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Aktenzeichen 2990/86
Datum 07.12.1886
Leitsatz 1. Inwieweit kann die Entscheidung des Gerichtes in betreff der Verjährung von dem die Schuldfrage bejahenden Spruche der Geschworenen abweichen? 2. Was ist unter richterlichen Handlungen, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter gerichtet sind, zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC1F0107
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