1. Wann ist ein Verkehrsteilnehmer i. S. des § 12 StVO. als gefährdet anzusehen?
2. Mit einem unberechenbaren Verhalten der Kinder hat der Kraftfahrzeugführer nur insoweit zu rechnen, als es nach der Berkehrserfahrung zu Unfällen führen kann.
1. Ein Verbrechen gegen den § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. zweite Begehungsform kann auch durch Vortäuschen eines schamlosen Treibens begangen werden.
2. Eine Beleidigung, die in den Verleitungshandlungen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 zweite oder dritte Begehungsform liegt, wird durch dieses Verbrechen aufgezehrt.
1. Ein Ortsbauernführer, den der Reichsnährstand beauftragt hat, Saatgetreide an bedürftige Bauern gegen Erstattung eines festen Unkostenbeitrages zu verteilen, macht sich der Untreue gegenüber dem Reichsnährstand und gegenüber den Bauern schuldig, wenn er sich bei der Verteilung ein den Unkostensatz übersteigendes Entgelt geben läßt und den Überschuß für sich behält.
2. Er kann sich auch dann der Untreue und der Unterschlagung zum Nachteile des Reichsnährstandes schuldig machen, wenn er Kleie, die er an notleidende Bauern seines Ortes zu verteilen hat, zum Teil für sich behält.
1. Der § 268 Abs. 2 StPO. enthält nur eine Sollvorschrift. 2. Zur Auslegung des § 2 VO. gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe v. 22. April 1938 (RGBl. I S. 404).
Wer zu einem Diebstahl zu verleiten sucht, ist nach dem § 176 I b ÖstStG. zu behandeln, wenn der in dieser Gesetzesstelle angegebene Erschwerungsgrund, der den Diebstahl zum Verbrechen macht, in seiner Person gegeben ist. Dagegen kommt es nicht auf die Vorstrafen des Angestifteten an.