zurück

Aktenzeichen 5 D 403/38

Datum 11.05.1939

Leitsatz Es ist zulässig, den § 251 Abs. 1 Satz 1 StPO. für den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Zeuge unerreichbar ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F63E0197

Download PDF

zurück