1. Erstreckt sich die öffentliche Beweiskraft der Verhandlungsniederschrift, die im bürgerlichen Rechtsstreit aufgenommen wird, auf die Personengleichheit der Vertragschließenden?
2. Begeht ein Vertragsbeteiligter Privaturkundenfälschung, wenn er die Niederschrift mit falschem Namen unterzeichnet, und steht diese mit dem Vergehen gegen den § 271 StGB. in Tateinheit?
Ist die Unterbrechung der Schwangerschaft auch dann strafbar, wenn der Täter im Vertrauen auf die Richtigkeit der früheren Äußerung eines Arztes irrig annimmt, auch ein Nichtarzt dürfe abtreiben?
1. An der Rechtsprechung, die das RG. zum Begriffe der "Öffentlichkeit" entwickelt hat, ist auch für den Tatbestand des § 183 StGB. festzuhalten. Daß die Tat an einem öffentlichen Orte begangen wird, reicht nicht aus.
2. Hat der Täter fortgesetzt an öffentlichen Orten durch unzüchtige Handlungen Ärgernis gegeben, so kann die Tat, auch soweit bei den Einzelfällen keine Öffentlichkeit festgestellt werden kann, als ganzes betrachtet eine Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühles der Allgemeinheit darstellen und entsprechend dem § 183 StGB. bestraft werden.
Verletzt ein als Buch- und Betriebsprüfer angestellter Finanzbeamter i. S. des § 332 StGB. seine Amts- oder Dienstpflicht, wenn er bei einer außerdienstlichen Beratung, die er einem Steuerpflichtigen seines Finanzamtsbezirkes in einer Steuersache gewährt, dessen Steuerhinterziehung fördert?
Ist i. S. des § 227 StGB. noch als beteiligt am Raufhandel anzusehen, wer erst eingreift, nachdem das Opfer des Raufhandels die tödliche Wunde schon empfangen hat?
1. Kann es eine Drohung i. S. des § 253 StGB. bedeuten, wenn der Täter ein Tun oder Unterlassen ankündigt, das zwar an sich erlaubt ist, aber nur zur Schädigung des anderen dienen soll?
2. Kann Erpressung mit Anstiftung zu einer anderen Straftat rechtlich zusammentreffen?