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Aktenzeichen 2 D 215/38

Datum 25.05.1938

Leitsatz 1. Erstreckt sich die öffentliche Beweiskraft der Verhandlungsniederschrift, die im bürgerlichen Rechtsstreit aufgenommen wird, auf die Personengleichheit der Vertragschließenden? 2. Begeht ein Vertragsbeteiligter Privaturkundenfälschung, wenn er die Niederschrift mit falschem Namen unterzeichnet, und steht diese mit dem Vergehen gegen den § 271 StGB. in Tateinheit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F54F0226

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