Beförderungsmittel können auf Grund des § 401 Abs. 1 RAbgO. nur eingezogen werden, wenn der Täter sie zur Beförderung gerade der steuerpflichtigen Erzeugnisse oder der zollpflichtigen Waren benutzt hat, für die er die Steuer hinterzogen hat.
1. Entstehung der Steuerschuld bei der Mineralwassersteuer. Erstattung der Steuer.
2. Sind betriebsfremde Erzeugnisse, die in einen Herstellungsbetrieb eingebracht worden sind, steuerrechtlich als Erzeugnisse dieses Betriebes zu behandeln?
3. Innerer Tatbestand der Steuerhinterziehung.
1. Gehört zum äußeren Tatbestande der genossenschaftlichen Untreue die Pflichtwidrigkeit der Handlung?
2. Zur rechtlichen Bedeutung sittlicher Pflichten.
1. Erwirbt ein Ausländer eine rechtswirksame Forderung im Sinne des § 18 Abs. 1 DevVO. 1932 gegen einen mittelbaren Stellvertreter, durch den er Wertpapiere verkaufen läßt?
2. Kann die Entscheidung über die Einziehung (§ 36 Abs. 5 DevVO. 1932) vorbehalten werden, wenn von mehreren Beteiligten nur einer abgeurteilt wird?
3. Zur Freigrenze des § 21 DevVO. 1932.
Wann kann ein Verbrechen der Rechtsbeugung in einem Verfahren begangen werden, das bestimmt ist, die Ordnungsmäßigkeit der Amtsführung eines Beamten zu prüfen und gegebenenfalls die Unterlagen für ein Dienststrafverfahren gegen ihn zu beschaffen?