Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. unvereidigt geblieben ist, als Zeuge vereidigt werden, wenn er Tatsachen bekundet, die mit seinem Gutachten zusammenhängen?
Gelten in Preußen für Hinterziehungen der Hauszinssteuer, die durch Erschleichung von Hauszinssteuerstundungen begangen werden, die sachlich-rechtlichen Vorschriften des Steuerstrafrechtes (§§ 391 flg., insbes. § 396) der RAbgO.?
Begeht ein Gläubiger Untreue gegenüber seinem Schuldner, wenn er die Grundschulden oder Hypotheken, die ihm der Schuldner zur Sicherung bestellt oder abgetreten hat, ohne Wissen des Schuldners für seine eigenen Schulden verpfändet?
Kann von einer fälschlich angefertigten Urkunde auch dadurch zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht werden, daß der Täter ein Lichtbild der falschen Urkunde herstellt und es dem zu Täuschenden vorlegt?
1. Nach welchen Gesichtspunkten ist das Vorbringen dessen zu prüfen, der seine Zulassung als Nebenkläger begehrt?
2. Hat bei den Vergehen, die nur auf Antrag verfolgt werden, der Bußberechtigte (§ 403 StPO.) das Recht zur Nebenklage ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Strafantrag gestellt worden ist?
1. Zum Begriff der "Übernahme von Vermögensgegenständen" i. S. d. § 186 Abs. 2 HGB.
2. Können Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft dadurch gegen § 313 Nr. 1 HGB. verstoßen, daß sie bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister bewußt Sachübernahmen verschweigen, die der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag bedurft hätten?
Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit die Vernehmung eines Sachverständigen für Fingerabdruckverfahren in Abwesenheit des Angeklagten nach § 247 Abs. 1 StPO. oder aus sonstigen allgemeinen Gründen rechtfertigen?