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Aktenzeichen 4 D 22/35
Datum 29.01.1935
Leitsatz Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. unvereidigt geblieben ist, als Zeuge vereidigt werden, wenn er Tatsachen bekundet, die mit seinem Gutachten zusammenhängen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F21B0097
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