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Aktenzeichen 2929/83
Datum 08.01.1884
Leitsatz Ist in Preußen die Landesjustizverwaltung befugt, dem ständig berufenen Vorsitzenden der Strafkammer bei einem Amtsgerichte generell einen Stellvertreter für einen Verhinderungsfall zu bestellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6730387
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