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Aktenzeichen 2268/83

Datum 21.09.1883

Leitsatz Wird der Formvorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. dadurch genügt, daß die Unterschrift des Angeklagten unter der die Revisionsanträge und deren Begründung enthaltenden Schrift durch einen Rechtsanwalt beglaubigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6130068

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