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Aktenzeichen 1178/83

Datum 28.06.1883

Leitsatz Ist der §. 14 des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c, anwendbar, wenn nicht die Unkenntnis des Verkäufers von der Gesundheitsgefährlichkeit des Gegenstandes, sondern der Verkauf desselben als eines Nahrungs- oder Genußmittels durch Fahrlässigkeit verschuldet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6070031

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