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Aktenzeichen 982/82

Datum 25.05.1883

Leitsatz Ist bei Übertretungen die Strafverfolgung verjährt, wenn der Verhandlungstermin auf länger als drei Monate hinaus bestimmt und in der Zwischenzeit eine Unterbrechungshandlung nicht geschehen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5590310

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