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Aktenzeichen 3193/82

Datum 05.03.1883

Leitsatz 1. Setzt die Falschaufertigung einer Urkunde deren Unterzeichnung mit dem Namen einer existierenden Person voraus? 2. Umfaßt das Qualifikationsmoment des §. 268 St.G.B.'s "in der Absicht, einem anderen Schaden zuzufügen" auch die Absicht, einen anderen an der Ehre zu schädigen? 3. Kann in dem die Mitteilung unwahrer Thatsachen enthaltenden Briefe eine beweiserhebliche Urkunde im Sinne des §. 267 St.G.B.'s deshalb gefunden werden, weil a. die mitgeteilten Thatsachen, wenn sie wahr wären, geeignet sein würden, Entschädigungsansprüche des Empfängers des Briefes gegen einen Dritten zu begründen, bezw. zur Auflösung eines zwischen dem Empfänger und dem Dritten bestehenden Vertragsverhältnisses zu führen, oder b. der Inhalt des Briefes die Beleidigung eines Dritten enthält? 4. Was gehört zum Begriffserfordernisse des "Gebrauchmachens von der falschen Urkunde zum Zwecke der Täuschung"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5380187

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