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Aktenzeichen 430/83

Datum 03.04.1883

Leitsatz 1. Ist eine Hinweisung des Angeklagten auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes gemäß §. 264 St.P.O. auch dann geboten, wenn die Verurteilung des Angeklagten zwar auf Grund des im Eröffnungsbeschlusse bezeichneten, mehrere verschiedene Delikte umfassenden Strafgesetzes, aber wegen eines anderen, als des in dem Eröffnungsbeschlusse unterstellten Thatbestandes erfolgt? 2. Bildet die in §. 12 Nr. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (R.G.Bl. S. 145) bezeichnete Herstellung und bezw. der Verkauf, das Feilhalten oder das Inverkehrbringen gesundheitsgefährlicher Nahrungs- oder Genußmittel nur eine einzige Deliktsspezies mit alternativen und äquipollenten Merkmalen, oder stellt sich jeder der beiden dort aufgeführten, durch das Wort "ingleichen" verbundenen Thatbestände als ein besonderes Delikt dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B52C0149

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