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Aktenzeichen 184/83
Datum 16.02.1883
Leitsatz Worin besteht die fahrlässige Verschuldung bei dem Zeugeneide? Kann insbesondere Fahrlässigkeit darin erkannt werden, daß ein Zeuge vor seiner Vernehmung von dem Gegenstande der letzteren Kenntnis erhalten und es unterlassen hat, trotz der ihm gebotenen Gelegenheit durch Benutzung eigenhändiger Aufzeichnungen, Erkundigungen bei Dritten oder ähnliche Hilfsmittel sein Gedächtnis aufzufrischen oder die Zuverlässigkeit seiner Erinnerungen über spezielle, in der Vergangenheit zurückliegende, Vorgänge zu sichern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5200108
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