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Aktenzeichen 3308/82
Datum 22.01.1883
Leitsatz Inwieweit ist der Spruch der Geschworenen im Sinne des §. 307 St.P.O. unterzeichnet, wenn bei mehreren Fragen der Obmann die Antwort der Geschworenen zu jeder einzelnen Frage niedergeschrieben und mit seiner Unterschrift versehen, einer Antwort jedoch seine Unterschrift beizusetzen unterlassen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5030010
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