zurück

Aktenzeichen 1 D 21/44

Datum 10.03.1944

Leitsatz Wer beim Einkauf von Waren durch Täuschung seines Geschäftsgegners erreicht, daß ihm der Großhandelspreis eingeräumt wird, obwohl er darauf keinen Anspruch hat, kann des Betruges schuldig sein. Vermögensschädigung in diesem Falle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA740348

Download PDF

zurück