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Aktenzeichen 2 D 157/43
Datum 16.09.1943
Leitsatz Die Verfolgung schwerer Fälle des Zuwiderhandelns gegen den § 34 ReichsleistungsG. verjährt in fünf Jahren. Zum Begriffe des "schweren Falles".
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA3E0187
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