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Aktenzeichen 1 C 3/43

Datum 09.03.1943

Leitsatz 1. Die Voraussetzungen des § 196 StGB. können auch dann gegeben sein, wenn die Beleidigung dem Beamten schriftlich an seiner Amtsstelle zugeht, und auch dann, wenn sie sich auf den nichtamtlichen Teil seiner Berufsausübung bezieht. 2. Der § 196 StGB. stellt keine Tatbestandsmerkmale für den Begriff der Beleidigung auf.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9850366

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