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Aktenzeichen 2 D 398/42

Datum 01.03.1943

Leitsatz 1. Ob die Selbstanzeige nach dem § 410 RAbgO. durch die unmittelbare Gefahr der Entdeckung veranlaßt worden ist, ist vom Standpunkte des Anzeigenden aus zu beurteilen. 2. Eine Steuerhinterziehung ist i. S. des Art. II VO. z. Schutze der Rüstungswirtschaft v. 21. März 1942 (RGBl. I S. 165) und der zweiten DurchfVO. v. 23. Mai 1942 (RGBl. I S. 342) dann auf falsche Angaben zurückzuführen, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der unrichtigen Steuererklärung und den falschen Angaben erwiesen ist. 3. Die Grundsätze, die die Entscheidung RGSt. Bd. 70 S. 26 für den Fall aufstellt, daß jemand durch dieselbe natürliche Handlung zu mehreren Straftaten angestiftet oder geholfen hat, gelten auch für die Mittäterschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9800353

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