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Aktenzeichen 3 C 8/42

Datum 03.09.1942

Leitsatz Angestellte der Berufsgenossenschaften, die an der Erfüllung der Aufgaben ihrer Genossenschaft in nicht ganz untergeordneter Weise mitzuwirken haben, sind Beamte im Sinne des Strafrechtes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9490209

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