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Aktenzeichen 1 D 96/41

Datum 13.05.1941

Leitsatz 1. Mit der Erteilung eines Lehrauftrages geben die Eltern dem Lehrer nicht ohne weiteres das Recht, ihr Kind zu züchtigen. Ein Lehrer, der das fälschlich annimmt, irrt über einen Tatumstand. 2. Der § 232 n. F. StGB. gilt für leichte vorsätzliche und für fahrlässige Körperverletzungen ohne Rücksicht darauf, wann sie begangen sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9020003

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