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Aktenzeichen 2 D 268/41

Datum 09.10.1941

Leitsatz 1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen und den Fahrgast, der einer Weisung nicht folgt, von der Weiterfahrt auszuschließen. Der Schaffner darf aber -- von Notfällen abgesehen -- den Fahrgast nur an einer Haltestelle absetzen. 2. "Verkehrsunfall" ist nach dem § 139 a StGB. jedes Ereignis, das bei natürlicher Betrachtung mit dem Verkehr und seinen Gefahren im ursächlichen Zusammenhange steht und zur Verletzung eines Menschen oder zur Beschädigung einer Sache geführt hat. Der ursächliche Zusammenhang wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Ereignis von einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einem Dritten vorsätzlich herbeigeführt worden ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F86E0355

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