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Aktenzeichen 4 D 207/41

Datum 08.08.1941

Leitsatz Fahrlässige Unterlassungstaten sind i. S. des Gnadenerlasses v. 9. September 1939 nur bis zu dem Zeitpunkte "begangen", von dem ab das Unterlassen nicht mehr fahrlässig ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F85A0296

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