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Aktenzeichen GSSt. 1/41-3 D 716/40

Datum 07.05.1941

Leitsatz Die Anwendbarkeit des § 4 VO. geg. Volksschädlinge wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Strafe innerhalb des ordentlichen Strafrahmens der Grundstraftat liegt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F83E0210

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