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Aktenzeichen C 38/40 (1 StS 6/40)
Datum 05.07.1940
Leitsatz 1. Kann bei einer Verurteilung nach dem § 4 VolksschädlingsVO. die Revision oder die Nichtigkeitsbeschwerde auf das Strafmaß beschränkt werden? 2. Wann ist i. S. des § 34 VO. v. 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) ein Urteil wegen eines Fehlers bei der Anwendung des Rechtes auf die festgestellten Tatsachen ungerecht? 3. Kann auch der Revisionsr RGSt &, 74chter darüber entscheiden, was das gesunde Volksempfinden erfordert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7550261
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