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Aktenzeichen 6 D 259/39

Datum 29.09.1939

Leitsatz Bei der Entscheidung der Frage, ob der Täter die Tat gewerbsmäßig begangen hat, ist das gesamte Verhalten, nicht nur zur Tatzeit, sondern auch vor und nach der Tat, in Betracht zu ziehen. Dabei sind auch solche strafbare Handlungen zu berücksichtigen, die nicht mehr strafbar oder nicht mehr verfolgbar sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F67A0360

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