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Aktenzeichen 2 D 310/39

Datum 22.06.1939

Leitsatz Welche Straftaten kommen in Betracht, wenn ein Postbeamter Rundfunkgebühren unterschlägt, bei der Behandlung von Nachnahmesendungen (Nachnahme-Paketen, -Postanweisungen und -Zahlkarten) Unregelmäßigkeiten begeht, das Zustellbuch (Zuschreibung) fälscht und als Privatmann eine Postanweisung unter falschem Absendernamen aufgibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F64A0235

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