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Aktenzeichen 2 D 24/39

Datum 15.06.1939

Leitsatz 1. Bei der Anmeldung zum Handelsregister, daß von jeder Stammeinlage einer GmbH. ein Viertel eingezahlt sei, dürfen keine Sacheinlagen berücksichtigt werden, wenn die GmbH. als eine Kapitalgesellschaft gegründet worden ist. 2. Bei der Anmeldung einer als reine Kapitalgesellschaft gegründeten AG. zum Handelsregister muß mitgeteilt werden, daß Sacheinlagen beabsichtigt sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6490232

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