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Aktenzeichen 2 D 172/38
Datum 16.06.1938
Leitsatz Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache für eine Versicherungsgesellschaft beruflich tätig geworden ist, in dem wegen des Unfalles gegen einen Beteiligten anhängig gewordenen Strafverfahren die Besorgnis der Befangenheit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5570250
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