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Aktenzeichen 2 D 234/37

Datum 14.06.1937

Leitsatz 1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt beschränkt werden, wenn diese Maßregel gegen einen nach dem § 51 Abs. 1 StGB. Zurechnungsunfähigen an Stelle von Strafe ausgesprochen worden ist? 2. Ist ein Verfahren vor einem Parteigerichte der NSDAP. i. S. des § 164 StGB. einem "behördlichen" Verfahren gleichzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4650265

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