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Aktenzeichen 3 D 311/37

Datum 10.06.1937

Leitsatz Handelt der Anwalt, der die Vertretung des Gegners übernimmt, auch dann im Sinne des § 356 StGB. pflichtwidrig, wenn sein früherer Auftraggeber damit einverstanden ist? Ist ein Irrtum des Prozeßvertreters hierüber beachtlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4610253

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