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Aktenzeichen 2 D 21/37
Datum 29.04.1937
Leitsatz Darf ein Rechtsanwalt, ohne gegen seine Standespflicht zu verstoßen, mehrere Parteien, die unter sich widerstreitende Interessen haben, in einem Rechtsstreite vertreten, in dem sie auf Grund eines gemeinsamen Interesses eine Rechtsfrage gegenüber einem Dritten zum Austrage bringen? Darf er sich in einem solchen Falle mit Billigung der Parteien, die er vertritt, seine Stellungnahme zu den Streitpunkten vorbehalten, die unter ihnen selbst über die Forderung bestehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F45B0231
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