zurück

Aktenzeichen 3 D 11/37

Datum 11.02.1937

Leitsatz Darf auf Grund des § 401 Abs. 1 RAbgO. das Beförderungsmittel eingezogen werden, wenn der Täter die steuerpflichtigen Erzeugnisse bei der Steuerhinterziehung durch einen Fuhrunternehmer oder Spediteur befördern läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4190058

Download PDF

zurück