zurück

Aktenzeichen 3217/82

Datum 19.01.1883

Leitsatz 1. Steht, wenn eine mittels der Privatklage verfolgbare Beleidigung oder Körperverletzung mit einem Delikte anderer Art ideell konkurriert, dem Beleidigten, bezw. Verletzten, das Recht zu, sich der wegen des konkurrierenden Deliktes erhobenen öffentlichen Klage anzuschließen? 2. Erhält der Privatkläger, wenn nach erhobener Privatklage der Staatsanwalt die Verfolgung einer Beleidigung oder Körperverletzung übernommen hat, kraft dieser Übernahme, ohne Anschlußerklärung die Rechte eines Nebenklägers? 3. Aus welchem Gesetze ist im Falle der Idealkonkurrenz einer nach §. 186 St.G.B.'s strafbaren öffentlichen Beleidigung mit einem Vergehen gegen §. 183 St.G.B.'s die Strafe zu bemessen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4880437

Download PDF

zurück