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Aktenzeichen 2341/82
Datum 15.12.1882
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann in der von dem Vormunde, bezw. Pfleger, der Vorschrift des §. 40 der preuß. Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 zuwider geschehenen Verwendung von Mündelgeldern in eigenen Nutzen der Thatbestand der Unterschlagung gefunden werden? 2. Wird insbesondere in dem bezeichneten Falle durch die Freisprechung wegen Untreue die Verurteilung wegen Unterschlagung ausgeschlossen? Ersatzabsicht und Möglichkeit der Ersatzleistung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4690349
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