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Aktenzeichen 2479/82
Datum 10.11.1882
Leitsatz 1. Werden durch eine Verurteilung wegen gewohnheitsmäßiger Kuppelei sämtliche bis zum Urteile stattgehabten Fälle, auch der aus Eigennutz begangenen Kuppelei, konsumiert, und zwar selbst dann, wenn diese Fälle damals als selbständige Strafthaten gar nicht in Betracht gezogen werden konnten? 2. Steht, wenn die Kuppelei in mehreren Fällen gewohnheitsmäßig und zugleich aus Eigennutz verübt wird, die Gewohnheitsmäßigkeit der Annah
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4450229
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