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Aktenzeichen 2312/82

Datum 12.11.1882

Leitsatz 1. Kann die durch die §§. 115 Abs. 1. 146 Nr. 1 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli 1878 (R.G.Bl. S. 199) den Gewerbtreibenden auferlegte Verpflichtung, die Löhne ihrer Arbeiter bar in Reichswährung auszuzahlen, nur durch unmittelbare Zahlung an die Person des Arbeiters erfüllt werden? 2. Sinn des Verbotes in §. 115 Abs. 2 der Gewerbeordnung, den Arbeitern keine Waren zu kreditieren. 3. Rechtliche Natur der Bestimmungen in §§. 117. 118 Gewerbeordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B43D0197

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