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Aktenzeichen 2469/82

Datum 07.10.1882

Leitsatz 1. Unter welchen thatsächlichen Voraussetzungen tritt die Rechtsvermutung für komplottmäßige Ausübung der Kontrebande oder Defraudation ein? 2. Nach welchem Betrage der vorenthaltenen Abgaben wird im Falle eines gemeinschaftlich von mehreren ausgeführten Zollvergehens die den einzelnen Thäter neben der etwaigen Strafschärfung treffende Defraudationsstrafe berechnet? 3. Genügt es für die Anwendung der Straferhöhung wegen ferneren Rückfalles bei Zollvergehen, daß seit der unmittelbar vorangegangenen Verurteilung noch nicht drei Jahre verflossen sind, oder müssen auch bezüglich der früheren Verurteilung die Voraussetzungen ersten Rückfalles vorgelegen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B42B0137

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