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Aktenzeichen 1712/82

Datum 22.09.1882

Leitsatz Fällt es unter das Verbot des §. 115 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Fassung von 1878, R.G.Bl. S. 199), wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitern als Vorschuß auf den Lohn Marken verabfolgt, gegen welche für Rechnung des Arbeitgebers bei einem Dritten Lebensmittel zu entnehmen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B40A0037

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