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Aktenzeichen 3 D 115/35

Datum 08.04.1935

Leitsatz Wann ist ein Beleg, den der Beamte zu einem Buche der in § 351 StGB. bezeichneten Art vorlegt, als "unrichtig" anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2370184

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