zurück

Aktenzeichen 2 D 1232/33

Datum 29.11.1934

Leitsatz 1. Enthält eine Anordnung, jeder Angeklagte, der bei der Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ausbleibe, habe spätestens bei Beginn der weiteren Verhandlung eine Erklärung beizubringen, daß er freiwillig und unabhängig von sonstigen Umständen ausgeblieben sei, ohne weiteres einen Verstoß gegen §§ 230 Abs. 1, 231 Abs. 2, 233 StPO.? 2. Ist es zulässig, während der Hauptverhandlung das Verfahren gegen einen der Angeklagten durch GerichtsBeschluss abzutrennen und dann später wieder mit dem Verfahren gegen die übrigen Angeklagten zu verbinden? 3. Enthält ein Verstoß gegen § 229 StPO. einen unbedingten Revisionsgrund?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2070018

Download PDF

zurück