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Aktenzeichen 2 D 1146/34

Datum 08.11.1934

Leitsatz Kann auch eine weit zurückliegende Verurteilung zu einer Strafe, die erst jetzt angetreten worden ist, als zeitlich letzte, nach Art. 5 Nr. 2 GewohnheitsverbrecherG. maßgebliche Verurteilung herangezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2030008

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