zurück
Aktenzeichen 1 D 659/34
Datum 12.10.1934
Leitsatz 1. Ist die Tat als ein "Unternehmen" mit der Strafe des vollendeten Vergehens zu ahnden, wenn der Versuch, Zahlungsmittel ins Ausland zu verbringen, mißlingt? 2. Welche Grundsätze gelten für die Frage, ob der einzelne Teilnehmer des Devisenvergehens Täter oder Gehilfe ist? 3. Was bedeutet im § 12 DevVO. 1932 "Überbringen" und "Versenden"? 4. Wie ist nach § 357 StPO. ein Mitverurteilter zu behandeln, der keine Revision eingelegt hat und unter ein inzwischen ergangenes Straffreiheitsgesetz fällt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F18B0418
zurück