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Aktenzeichen 4 D 79/34

Datum 26.06.1934

Leitsatz 1. Inwieweit unterliegt die Entschädigung für Brandschaden, die den Buchwert der verbrannten Sachen übersteigt, als Gewinn der Einkommensteuer? Können die stillen Rücklagen, die infolge von Abschreibungen in den verbrannten Sachen enthalten gewesen sind, auf die als Ersatz angeschafften Sachen übertragen werden? 2. Liegt Steuerhinterziehung mit bedingtem Vorsatz oder fahrlässige Steuerverkürzung vor, wenn in der Steuererklärung bewußt, aber verschleiert von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs abgewichen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1470234

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