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Aktenzeichen 4 D 489/34

Datum 08.06.1934

Leitsatz Zum Begriff der "Schädigung des Volkswohles" im § 263 Abs. 4 StGB. Der Schaden braucht nicht wirtschaftlicher Art zu sein.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1400218

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