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Aktenzeichen III 308/28
Datum 24.05.1928
Leitsatz Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils (§ 275 Abs. 1 StPO.) die Revision?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB340182
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