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Aktenzeichen III 308/28

Datum 24.05.1928

Leitsatz Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils (§ 275 Abs. 1 StPO.) die Revision?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB340182

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