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Aktenzeichen III 49/28

Datum 29.03.1928

Leitsatz 1. Herstellung von Waren in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Festtagen (BäckerVO. vom 23. November 1918). 2. Kann unverschuldeter Strafrechtsirrtum des Gewerbetreibenden im Sinne der IrrtumsVO. damit begründet werden, daß er die ihm bekannte Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Auslegung des Strafgesetzes wegen der abweichenden Ansicht nachgeordneter Gerichte oder der Fachpresse für falsch gehalten habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB1D0110

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