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Aktenzeichen I 105/26

Datum 11.03.1927

Leitsatz I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F. eine tatbestandliche Änderung? II. 1. Enthält § 54 StGB. einen Rechtfertigungs- oder einen Entschuldigungsgrund? 2. Läßt die Vorschrift des § 54 StGB. die Möglichkeit offen, daß bei bestimmten Notstandshandlungen durch einen neben jenem Entschuldigungsgrund bestehenden Rechtfertigungsgrund die Rechtswidrigkeit ausgeschlossen wird? 3. Kann in Notstandsfällen als Rechtfertigungsgrund der Satz verwertet werden, daß beim Widerstreit zweier Rechtsgüter das geringerwertige dem höherwertigen zu weichen hat? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Ausführung einer Schwangerschaftsunterbrechung durch einen Arzt rechtlich zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA480242

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